Wissenschaftslektorat erlaubt

Ist ein Lektorat erlaubt?

Einige Studierende fragen sich, ob ein Lektorat erlaubt sei. Spätestens seit der Plagiatsaffäre um Guttenberg ist die Frage der Eigenständigkeit einer wissenschaftlichen Leistung in den Blick geraten. Daher sind viele verunsichert, wo denn die Grenzen des Zulässigen liegen, wenn man sich Unterstützung bei der Fertigstellung einer Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation von außen holt. In vielen Berufsgruppen ist es üblich, Vorträge oder Artikel von Externen schreiben zu lassen. Bei wissenschaftlichen Arbeiten sieht dies jedoch – zu Recht – anders aus. Schließlich sollen Sie damit nicht nur Ihre Fachkenntnis nachweisen, sondern auch Ihre Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Darf ein Lektoratsbüro Sie also während der Abschlussphase Ihrer Arbeit unterstützen?

Einigkeit besteht dahingehend, dass eine Formatierung und ein Korrekturlesen bedenkenlos sind. Denn Rechtschreibkorrekturen, kleinere stilistische Änderungen oder eine Vereinheitlichung von Schreibweisen berühren nicht den wissenschaftlichen Gehalt einer Arbeit. Unsicherheit besteht jedoch oft in Bezug auf eine sprachlich-stilistische Textoptimierung und eine Überprüfung von Gliederung und Argumentation.

Konkret sieht die Hilfestellung, die ich gebe, so aus: Ich prüfe, ob Ihre Arbeit den geltenden Regeln und Konventionen für wissenschaftliche Arbeiten entspricht. Dabei wende ich die Regeln des aktuellen Dudens und die Empfehlungen führender Autoren zu wissenschaftlichen Arbeiten, auch aus der Dudenredaktion, auf Ihre konkrete Arbeit an und überprüfe, ob die Vorgaben eingehalten werden. Stelle ich eine Abweichung davon fest, mache ich Sie darauf aufmerksam und schlage gegebenenfalls eine Änderung vor. In einer Dokumentation beschreibe und begründe ich die möglichen Änderungen. So können Sie diese nachvollziehen und eine eigene reflektierte Entscheidung darüber treffen. Dies gilt auch, wenn ich zum Beispiel an einer bestimmten Stelle den roten Faden mal nicht klar genug erkennen kann und diese Unstimmigkeit in einem Kommentar beschreibe. Sie entscheiden in solchen Fällen selbst, ob Sie meinen Hinweis stichhaltig finden und den Text wie von mir empfohlen ändern möchten. Sie behalten also immer die Entscheidungsfreiheit und damit die Hoheit über Ihren Text. Ihre wissenschaftliche Leistung haben Sie eigenständig erbracht, auch wenn ich ein Komplettlektorat Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit durchgeführt habe.

Gelegentlich erzählen mir übrigens meine Kunden und Kundinnen, dass sie von ihrem Betreuer auf die Möglichkeit hingewiesen worden sind, ein externes Lektorat in Anspruch zu nehmen. Einige Universitäten empfehlen auch, die eigene Arbeit von einer anderen Person durchsehen zu lassen (so zum Beispiel die FU Berlin oder die Technische Universität München).

Nicht erlaubt ist die Inanspruchnahme eines externen Lektorats dann, wenn es Auswirkungen auf den wissenschaftlichen Inhalt der Arbeit hat (mehr dazu lesen Sie in dem Artikel „Das Wissenschaftslektorat – Was darf ich und was nicht?“ von Marcel Kopper). Ein inhaltliches Lektorat führe ich aber auch nicht durch. Mit den Leistungen, die ich im Rahmen eines Korrekturlesens, Basis- oder Komplettlektorats anbiete, sind Sie daher immer auf der sicheren Seite.

© Dr. Anette Nagel. Artikel erschienen im Dezember 2015, zuletzt bearbeitet im Mai 2023.

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