Ist ein Lektorat erlaubt?

Einige Studierende fragen sich, ob ein Lektorat erlaubt sei. Spätestens seit der Plagiatsaffäre um Guttenberg ist die Frage der Eigenständigkeit einer wissenschaftlichen Leistung in den Blick geraten. Daher sind viele verunsichert, wo denn die Grenzen des Zulässigen liegen, wenn man sich Unterstützung bei der Fertigstellung einer Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation von außen holt. In vielen Berufsgruppen ist es üblich, Vorträge oder Artikel von Externen schreiben zu lassen. Bei wissenschaftlichen Arbeiten sieht dies jedoch – zu Recht – anders aus. Schließlich sollen Sie damit nicht nur Ihre Fachkenntnis nachweisen, sondern auch Ihre Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Darf ein Lektoratsbüro Sie also während der Abschlussphase Ihrer Arbeit unterstützen?

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Ist ein Lektorat erlaubt?

Stilblüten der deutschen Sprache

… werden Sie in diesem Blog nicht finden. Das hat nichts mit Humorlosigkeit zu tun. Auch wir amüsieren uns gern über lustige Wortverdreher auf Plakaten oder Speisekarten. Warum wir diese hier aber nicht wiedergeben möchten, hat zwei Gründe:

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Stilblüten der deutschen Sprache

Wann ist ein Lektorat erforderlich?

Die Frage, ob bei Ihrem Text ein Lektorat erforderlich ist, können nur Sie selbst beantworten. Ihre Bachelor- oder Masterthesis ist sicherlich nicht die erste wissenschaftliche Arbeit, die Sie schreiben. Daher sollten Sie mit den Kriterien des wissenschaftlichen Schreibens einigermaßen vertraut sein. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Wenn Sie an Ihrem Fachbereich nicht die erforderliche oder gewünschte Unterstützung durch Ihre Professorin oder Ihren Betreuerin erhalten haben, fühlen Sie sich vielleicht unsicher und haben ein besseres Gefühl, wenn Ihre Arbeit noch mal von einer außenstehenden Person überprüft wird.

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Der Umgang mit dem Plagiat – Anmerkungen auch in eigener Sache

Mehrere Jahre ist die Plagiatsaffäre um den damaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg nun her. Das Thema hat seitdem nichts an Aktualität verloren. Kaum eine Universität, die nicht dazu Stellung nimmt, was Studierenden im Falle eines aufgedeckten Plagiates droht – und kaum ein Doktorand, der nicht weiß, dass es zu den wissenschaftlichen Todsünden gehört, wörtliche oder sinngemäße Zitate nicht zu belegen.

Daher erscheint es schwer vorstellbar, dass auch heute noch eine Studentin Textpassagen wörtlich in ihrer eigenen Arbeit verwendet, ohne sie als direktes Zitat zu kennzeichnen, oder dass ein Doktorand die Erkenntnisse einer eher unbekannten Verfasserin als eigene Schlussfolgerungen ausgibt. Ein Plagiat liegt ja bekanntlich nicht nur dann vor, wenn Textpassagen wörtlich aus einer Arbeit einer anderen Person übernommen werden, ohne dies kenntlich zu machen, sondern auch dann, wenn sinngemäß etwas übernommen wird, ohne darauf hinzuweisen.

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Der Umgang mit dem Plagiat – Anmerkungen auch in eigener Sache

Abkürzungen im Abkürzungsverzeichnis

Eine Abkürzung wird bei der ersten Nennung ausgeschrieben und in Klammern hinter das Wort gesetzt – so steht es in den meisten Vorgaben für wissenschaftliches Arbeiten. Das klingt logisch und plausibel. In der Praxis erweist sich dies aber oft als fraglich: Würden Sie wirklich schreiben: „Dies entspricht dem Vorgehen in den United States of America (USA)“? Oder: „Gemeint ist zum Beispiel (z. B.) das folgende Verfahren“? Damit würden Sie dem Leser unterstellen, dass er nicht weiß, was „USA“ oder „z. B.“ bedeutet. Dies ist auch der Fall, wenn Sie diese Abkürzungen im Abkürzungsverzeichnis aufführen, damit er oder sie dort nachschlagen kann.

Was also tun? Müssen wirklich alle Abkürzungen dort aufgenommen werden?

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Abkürzungen im Abkürzungsverzeichnis