Vor einiger Zeit las ich eine juristische Dissertation Korrektur, in der mich ein bestimmter Aspekt zum Nachdenken brachte. Thema war die als Dublin III bezeichnete Verordnung. Sie regelt, welches EU-Land für die Durchführung des Asylverfahrens eines Flüchtlings zuständig ist. Knifflig waren hier aber nicht inhaltliche oder stilistische Aspekte (diese blende ich beim Korrekturlesen weitgehend aus, denn hier stehen Rechtschreibung, Zeichensetzung, Typografie und Einheitlichkeit der Schreibweisen im Mittelpunkt). Auch die Schreibweise von Fachbegriffen war nicht schwierig zu entscheiden. In diesem Rahmen ergänzte ich im Fließtext beispielsweise bei dem Wort Dublin III-Verordnung einen Bindestrich: Dublin-III-Verordnung. Denn laut Duden und Rechtschreibrat (der maßgeblichen Instanz für die deutsche Rechtschreibung) ist nur diese Schreibweise korrekt (dazu gleich mehr). Anschließend stellte ich jedoch fest, dass in der Dissertation nun zwei Schreibweisen dieses Begriffs vorkamen: Im Fließtext die (korrekte) Version mit zwei Bindestrichen, in wörtlichen Zitaten und im Literaturverzeichnis die (falsche) Version mit nur einem Bindestrich. Denn in der Literatur, die die Verfasserin verwendet hatte, wird dieser Begriff fast durchweg mit nur einem Bindestrich geschrieben, und in einem wörtlichen Zitat muss diese (falsche) Schreibweise übernommen werden. Damit war die Einheitlichkeit der Schreibweisen in diesem Text nicht mehr gegeben. Was tun?
Weiterlesen