Richtiges Zitieren (5): Was muss ich bei einem Kurzbeleg beachten?

Das Zitieren mit Kurzbeleg im Text hat sich in der Praxis weitgehend durchgesetzt. Es ist jedoch nicht einheitlich geregelt: Wie Sie konkret vorgehen, ist je nach Zitierstil unterschiedlich und kann auch je nach Fachbereich individuell geregelt sein. Werfen Sie also zunächst einen Blick in den Zitierleitfaden Ihres Fachbereichs. Falls Sie dort nicht fündig werden, finden Sie im Folgenden einige Antworten auf Fragen, die uns regelmäßig zu diesem Thema gestellt werden:

  • Wie belege ich ein Zitat direkt im Satz?
  • Wie belege ich ein sinngemäßes und ein wörtliches Zitat in einem Satz?
  • Was tun, wenn die Zitate in der Quelle auf unterschiedlichen Seiten stehen?
  • Wohin kommt die Quellenangabe?
  • Muss ich bei einem Kurzbeleg immer eine Seitenzahl angeben?
  • Wann geht es auch ohne Seitenzahlen?
  • Wie gebe ich den Kurzbeleg einer Quelle an, die von mehreren Autoren stammt?

Wie belege ich ein Zitat direkt im Satz?

Angenommen, Sie untersuchen, ob Pudel in einer Kindertageseinrichtung zur tiergestützten Pädagogik eingesetzt werden können. Dafür beziehen Sie sich unter anderem auf das Buch von Marlies Müller Der Einsatz von Hunden in Kin­dergärten unter besonderer Berück­sich­tigung des Pudels aus dem Jahr 1950.

Nun möchten Sie ein wörtliches Zitat von Marlies Müller wiedergeben, das auf Seite 40 steht. Es handelt sich um einen prägnanten Begriff, den Sie deshalb direkt aus dem Original zitieren möchten. Dies können Sie so machen: Müller beschreibt Pudel als „wuschelig“ (Müller 1950, S. 40). Nicht optimal ist hier die doppelte Nennung des Namens der Verfasserin. Aktuelle Zitierstile sehen vor, dass grundsätzlich so ökonomisch wie möglich vorgegangen werden soll. Daher können Sie die zweimalige Nennung des Namens der Verfasserin umgehen, entweder so: Müller (1950) beschreibt sie als „wuschelig“ (S. 40). oder so: Müller (1950, S. 40) beschreibt sie als „wuschelig“. Auf diese Weise ist auch ein direkter Anschluss an den nächsten Satz möglich, ohne dass die Quellenangabe am Ende des Satzes den Lesefluss unterbricht.

Nun möchten Sie – als sinngemäßes Zitat – die Ansicht von Marlies Müller wiedergeben, dass Pudel als Therapiehunde gut geeignet sind; auch das steht auf Seite 40 ihres Buches. Sie können schreiben: Nach Ansicht von Müller sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet (vgl. Müller 1950, S. 40). Weil es sich um ein sinngemäßes Zitat handelt, wird hier „vgl.“ in der Klammer ergänzt. Dies entfällt jedoch in der Regel, wenn Sie den Quellenbeleg nach vorn holen und schreiben: Nach Ansicht von Müller (1950, S. 40) sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet.

Nur als Randnotiz: Folgende Schreibweise sollten Sie vermeiden: Nach Ansicht von (Müller 1950, S. 40) sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet. Das steht manchmal in Texten, die mit einem Literaturverwaltungsprogramm erstellt wurden. Eine zu einer Quellenangabe gehörende Klammer sollte den fortlaufenden Satz nicht unterbrechen. Besser ist daher zum Beispiel: Nach Ansicht von Müller (1950, S. 40) …

Wie belege ich ein sinngemäßes und ein wörtliches Zitat in einem Satz?

Nun möchten Sie zwei Zitate – ein sinngemäßes und ein wörtliches – in einem Satz unterbringen, und zwar: Nach Ansicht von Müller sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet – nicht zuletzt deshalb, weil sie so schön „wuschelig“ sind. Sie haben gelesen, dass nach jedem Zitat eine Quellenangabe kommen muss, dass sinngemäße Zitate durch „vgl.“ belegt werden sollen und dass bei wiederholter Nennung einer Quelle „ebd.“ verwendet werden darf. Also wenden Sie diese Regeln an und schreiben:

Nach Ansicht von Müller sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet (vgl. Müller 1950, S. 40) – nicht zuletzt deshalb, weil sie so schön „wuschelig“ (ebd.) sind.

Diese Form des Zitierens bzw. Belegens ist zwar sehr präzise, wird aber aus zwei Gründen nicht mehr vorbehaltlos empfohlen: Erstens ist die zweimalige Nennung des Namens der Autorin im ersten Satzteil nicht ökonomisch; zweitens wird der Gebrauch von „ebd.“ teilweise kritisch gesehen: Denn das kann dazu führen, dass der Leser unter Umständen zurückblättern oder suchen muss, wenn sich „ebd.“ auf einen Quellenbeleg bezieht, der mehrere Absätze oder gar Seiten zurückliegt; außerdem besteht die Gefahr eines falschen Bezugs, falls Sie vor „ebd.“ später noch einen anderen Kurzbeleg einfügen, zum Beispiel Dreyer 2015.

Das erneute Hinschreiben von „Müller 1950, S. 40“ nach dem wörtlichen Zitat macht es aber nicht besser. Das wäre über längere Strecken hinweg einfach zu sperrig und schwer zu lesen.

In der Praxis wird es meist so gehandhabt, dass entweder das sinngemäße oder das wörtliche Zitat belegt wird, sofern beide auf derselben Seite stehen. Sie können also schreiben:

Nach Ansicht von Müller sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet – nicht zuletzt deshalb, weil sie so schön „wuschelig“ sind (vgl. Müller 1950, S. 40).

Oder Sie beziehen die Quellenangabe auf das wörtliche Zitat:

Nach Ansicht von Müller sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet – nicht zuletzt deshalb, weil sie so schön „wuschelig“ (Müller 1950, S. 40) sind.

Bei beiden Beispielen darf der Leser annehmen, dass die Quellenangabe auch für das wörtliche Zitat bzw. die Aussage des ersten Satzteils gilt, obwohl sie sich streng genommen nur auf das sinngemäße bzw. das wörtliche Zitat bezieht. Eine solche Annahme ist legitim, weil der Name der Autorin schon am Satzanfang steht bzw. das durch Anführungsstriche herausgehobene Wort sofort als wörtliches Zitat der Autorin zugeordnet wird. Falls sich die Aussage des ersten Satzteils und das wörtliche Zitat jedoch auf eine andere Stelle unterschiedliche Seiten in Müllers Buch beziehen, sollten Sie die Zitate auf jeden Fall einzeln belegen (mehr dazu unten).

Bei unserem Beispielsatz bleibt noch das Problem, dass der Name Müller zweimal im Text genannt wird. Um Platz zu sparen, gibt es – Sie ahnen es – je nach Zitierstil verschiedene Möglichkeiten.

(1) Sie können schreiben:

Nach Ansicht von Müller (1950) sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet – nicht zuletzt deshalb, weil sie so schön „wuschelig“ (S. 40) sind.

Hier bekommt der Leser durch die Jahreszahl hinter Müller einen ersten Hinweis darauf, auf welche Quelle Sie sich beziehen. Dieser Hinweis wird durch die Seitenangabe hinter dem wörtlichen Zitat konkretisiert. Es ist legitim, hier anzunehmen, dass sich die Seitenangabe auf die Quelle „Müller 1950“ bezieht; dies muss nicht noch einmal hingeschrieben werden.

Dass hier nur hinter dem wörtlichen Zitat (nicht hinter dem sinngemäßen Zitat) eine Seitenzahl steht, kommt in der Praxis häufig vor: Denn wörtliche Zitate wirken meist ‚stärker‘ als sinngemäße Zitate, weil sie unmittelbar aus der Quelle zitiert sind (während sinngemäße Zitate einen Sachverhalt paraphrasieren). Aufgrund dieser Textnähe wird nach einem wörtlichen Zitat meist eine genaue Quellenangabe mit Seitenzahl erwartet, zumal es sich hier oft um prägnante Formulierungen oder konkrete Zahlenangaben usw. handelt, die der Leser gern im Original nachschlagen möchte. Das ist aber nur ein gradueller Unterschied zu sinngemäßen Zitaten. Denn auch diese geben fremdes Gedankengut wieder, das mit einer Quellenangabe belegt werden muss.

(2) Sie können auch schreiben:

Nach Ansicht von Müller sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet – nicht zuletzt deshalb, weil sie so schön „wuschelig“ (1950, S. 40) sind.

Hier hat sich die Platzierung der Jahreszahl geändert. Ansonsten gilt dasselbe wie zum vorigen Punkt angemerkt. Der Leser bleibt hier länger als bei der vorigen Zitierweise darüber im Unklaren, ob das die generelle Ansicht von Müller ist oder nur die Ansicht aus der Quelle von 1950; dies erfährt er erst nach dem wörtlichen Zitat.

(3) Möglich ist auch:

Nach Ansicht von Müller (1950, S. 40) sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet – nicht zuletzt deshalb, weil sie so schön „wuschelig“ sind.

Hier steht die Seitenangabe schon vor dem wörtlichen Zitat. Das ist in vielen Zitierstilen so vorgesehen. Ich fand diese Zitierweise zunächst etwas merkwürdig: Müllers Ansicht wurde mir noch nicht vorgestellt, ich bekomme aber schon den Beleg dafür geliefert. Diese Schreibweise ist jedoch recht ökonomisch, weil ich als Leserin sofort erkennen kann, aus welcher Quelle zitiert wird. Auch hier bezieht sich die Quellenangabe mit der Seitenzahl auf den gesamten Satz und damit auch auf das wörtliche Zitat.

Was tun, wenn die Zitate in der Quelle auf unterschiedlichen Seiten stehen?

Nehmen wir nun an, dass das sinngemäße Zitat (nämlich dass Pudel als Therapiehunde gut geeignet sind) auf Seite 15 von Müllers Buch steht und das wörtliche Zitat („wuschelig“) auf Seite 40. Je nach Zitierstil gibt es hier unterschiedliche Möglichkeiten. So können Sie Folgendes schreiben:

Nach Ansicht von Müller sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet (vgl. Müller 1950, S. 15) – nicht zuletzt deshalb, weil sie so schön „wuschelig“ (ebd., S. 40) sind.

Nach Ansicht von Müller (1950) sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet (S. 15) – nicht zuletzt deshalb, weil sie so schön „wuschelig“ (S. 40) sind.

Nach Ansicht von Müller (1950, S. 15) sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet – nicht zuletzt deshalb, weil sie so schön „wuschelig“ (S. 40) sind.

Nach Ansicht von Müller sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet (1950, S. 15) – nicht zuletzt deshalb, weil sie so schön „wuschelig“ (S. 40) sind.

Genaueres dazu finden Sie (hoffentlich) in den Zitierrichtlinien Ihres Fachbereichs. Ansonsten sollten Sie eine Möglichkeit wählen und sie einheitlich im gesamten Text verwenden.

Wohin kommt die Quellenangabe?

Nehmen wir an, dass Sie folgenden Satz mit einer Quellenangabe versehen möchten: Nach Ansicht von Müller sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet. Wenn Sie die Quellenangabe in einer Fußnote unterbringen möchten, schreiben Sie:

Nach Ansicht von Müller sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet.1

Das Fußnotenzeichen steht üblicherweise nach dem Punkt, wenn sich die Fußnote (mit der Quellenangabe) auf den gesamten Satz bezieht. Wenn Sie aber die Quellenangabe direkt im Text aufführen möchten, werden Sie üblicherweise schreiben:

Nach verbreiteter Ansicht sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet (vgl. Müller 1950, S. 15).

Hier steht die Quellenangabe meist vor dem Punkt. Zum Vergleich:

Nach verbreiteter Ansicht sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet. (Vgl. Müller 1950, S. 15)

Denn wenn der Kurzbeleg nach dem Punkt steht, wirkt das merkwürdig isoliert von dem Satz davor, der ja das Zitat enthält. Das ist in der Praxis daher nicht üblich.

Wohin kommt aber die Quellenangabe, wenn sie sich auf den gesamten Absatz bezieht? In einigen Zitierrichtlinien findet sich der Hinweis, dass es reicht, in einem solchen Fall am Ende des Absatzes eine Quellenangabe einzufügen – ebenso häufig gibt es aber den Hinweis, dass dies nicht ausreicht. Hier sollten Sie also zuerst einen Blick in Ihre Richtlinien werfen. Falls dort nichts dazu steht, können Sie wie folgt vorgehen:

Wenn Sie in einem Kapitel die Ansichten verschiedener Autoren der Reihe nach in jeweils einem Absatz beschreiben, können Sie das meines Erachtens durchaus so handhaben. Dann fügen Sie am Ende jedes Absatzes eine Quellenangabe ein. Hier sollten Sie sehr systematisch vorgehen und darauf achten, dass sich nicht Ansichten eines anderen Autors daruntermogeln.

Wenn die Ausführungen aber kleingliedriger sind, wenn Sie also in einem Absatz immer wieder aus anderen Quellen zitieren, sollten Sie diese jeweils nach einem Zitat oder am Ende des jeweiligen Satzes nennen. Dabei reicht es nicht, am Ende des Absatzes die verschiedenen Kurzbelege aneinanderzureihen. So etwas ist nur bei allgemeinen Aussagen möglich wie: Verschiedene Autoren und Autorinnen verweisen auf diesen Aspekt (vgl. Müller 1950, S. 25; Dreyer 2015, S. 20).

Sie können dem Leser auch vorab mitteilen, aus welcher Quelle Sie im Folgenden zitieren, zum Beispiel so: Im Folgenden beschreibe ich die Ansicht von Müller (1950, S. 20–40). Sie ist der Auffassung, dass … Dann können Sie Müllers Ansichten wiedergeben, ohne immer wieder erneut Müller 1950 hinzuschreiben. Auf die jeweilige Seitenzahl sollten Sie aber nicht verzichten, entweder so: … (S. 22) oder so: … (vgl. ebd., S. 22). Wenn sich diese Ausführungen über mehrere Absätze erstrecken, sollten Sie dem Leser zu Beginn eines neuen Absatzes kurz mitteilen, dass immer noch Müllers Ansicht wiedergegeben wird, zum Beispiel so: Außerdem, so Müller (1950) weiter, ist dies so und so. Oder aber Sie schreiben, wessen Ansicht Sie nun behandeln: Anderer Ansicht ist Dreyer (2015). Er beschreibt …

Muss ich bei einem Kurzbeleg immer eine Seitenzahl angeben?

Vor einigen Jahren habe ich einige Male von Studierenden gehört, dass laut ihren Richtlinien bei einem Kurzbeleg keine Seitenzahl angegeben werden muss. Das hat mich sehr irritiert. Denn ohne Seitenzahl ist das exakte Belegen einer Textstelle kaum möglich; die Textstelle, die zitiert wird, ist dann nur unter langem Suchen auffindbar. Das sollte dem Leser nicht zugemutet werden. Auf die Angabe einer Seitenzahl (ob mit der Angabe „S.“ davor oder nicht) sollte daher nicht verzichtet werden.

Dabei gilt: Je spezifischer oder auch ungewöhnlicher die zitierte Aussage, desto wichtiger ist die Angabe der Seitenzahl (sei es nur deshalb, weil der Leser neugierig ist und mehr dazu erfahren möchte). Wichtig ist eine Seitenangabe insbesondere bei sehr umfangreichen Quellen, um langes Suchen zu vermeiden.

Wenn es sich um eine eher allgemeine Aussage handelt, die sich im Original nicht auf einer einzelnen Seite lokalisieren lässt, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Wenn die Aussage auf mehreren zusammenhängenden Seiten ausgeführt wird, sollten Sie diesen Seitenbereich angeben, zum Beispiel Müller 1950, S. 40–60. Nach Möglichkeit sollten Sie dabei die Anfangs- und Endseite dieses Bereichs nennen, nicht nur 40 ff. Das bedeutet nämlich einfach nur: Seite 40 und mindestens die Folgeseiten 41 und 42, vielleicht aber auch weitere folgende Seiten. Das ist schwammig und nicht zu empfehlen.
  • Wenn eine Aussage mehrmals auf einzelnen Seiten genannt wird, sollten Sie diese Seiten angeben, zum Beispiel Müller 1950, S. 40, 48, 53. Wenn diese gleichwertig sind, reicht es, wenn Sie einige davon (idealerweise die wichtigsten) angeben; das muss keine komplette Auflistung sein.
  • Alternativ könnten Sie in einem solchen Fall auch schreiben: Müller 1950, passim. Das bedeutet so viel wie: an verschiedenen Stellen des Werkes. Dies wird gerade in rechtswissenschaftlichen Texten gelegentlich so gemacht, verweist aber eher auf übergreifende, weniger auf spezifische Sachverhalte. Es kann in anderen Fachbereichen unüblich sein; passim sollte daher mit Bedacht verwendet werden – und keineswegs das (vielleicht mühsame) Heraussuchen der Einzelfundstellen ersetzen.

Wann geht es auch ohne Seitenzahlen?

Eine Quellenangabe sollte nur in folgenden Ausnahmefällen ohne Seitenzahl auskommen:

  • Es gibt Quellen, die keine Seitenzahlen haben, zum Beispiel Broschüren (wobei diese kaum zitierfähig sein dürften). In solchen Fällen schreiben Sie „o. S.“ (ohne Seite).
  • Wenn Sie einen kurzen Text insgesamt paraphrasieren, also in eigenen Worten wiedergeben, können Sie die Seitenzahlen weglassen. Dies gilt auch, wenn sich eine Ansicht, die Sie wiedergeben, durch den gesamten Text eines Autors oder einer Autorin zieht.
  • Wenn sich eine bestimmte Ansicht durch alle Publikationen eines Autors zieht, könnten Sie schreiben: Nach Ansicht von Müller sind Pudel als Therapiehunde gut geeignet. Dann brauchen Sie noch nicht einmal eine Quellenangabe einzufügen (vgl. Kornmeier 2016, S. 295). Ein solcher Fall wird aber nur selten vorkommen (und setzt voraus, dass Sie alle Werke des Autors oder der Autorin gelesen haben). Meines Erachtens sollten Sie dies durch beispielhafte Belege präzisieren, zum Beispiel so: (vgl. z. B. 1950, S. 50; 1955, S. 14 f.) Ganz ohne Seitenzahl – und eventuell auch ohne Quellenangabe – kann ansonsten nur ein Sachverhalt auskommen, der allgemein bekannt ist, zum Beispiel: Als Montessori ihre Reformpädagogik entwickelte …
  • Keine Seitenzahl ist erforderlich, wenn Sie zum Beispiel im Fazit Ihrer Arbeit auf die Ausführungen Ihrer Arbeit zurückblicken: Wie in Kapitel 2.3 erwähnt, sind Pudel nach Ansicht von Müller (1950) als Therapiehunde gut geeignet. Hier ist davon auszugehen, dass Sie im genannten Kapitel diese Ansicht genauer dargelegt haben, auch unter Angabe genauer Seitenzahlen. Kein Prüfer wird aber etwas dagegen haben, wenn Sie hier noch einmal eine Seitenzahl dazuschreiben.
  • Keine Seitenzahlen gibt es in der Regel bei Internetseiten. Hier können Sie in der URL eventuell den Textanker angeben, über den die Stelle gezielt angesteuert werden kann (zum Beispiel www.ftt.de/altenberg#pudel). Oder Sie können den Absatz nennen, sofern sich die einzelnen Absätze (bzw. der Absatz, der gemeint ist) leicht identifizieren lassen.

Wie gebe ich den Kurzbeleg einer Quelle an, die von mehreren Autoren stammt?

Hier haben Sie verschiedene Möglichkeiten, je nach Zitierstil: Sie können zwei Autoren wie folgt verbinden: Meier, Müller; Meier und Müller; Meier & Müller; Meier/Müller. Ähnlich vielfältig sind die Möglichkeiten bei einer Quelle von drei und mehreren Autoren: Üblich ist meist die Nennung nur des ersten Autors, verbunden mit et al. (lateinisch für und andere): Schulze et al. Möglich ist aber das Ausschreiben aller drei (oder mehr) Namen bei Erstnennung und erst danach die Verwendung von et al.

Insgesamt betrachtet gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie und wo Sie mit Kurzbeleg im Text zitieren können. Als Erstes sollten Sie immer den Zeitleitfaden oder die Richtlinien Ihres Fachbereichs konsultieren, um sich zu informieren, ob ein bestimmter Zitierstil vorgeschrieben ist. Falls das nicht so ist, sollten Sie sich für eine Zitierweise entscheiden und diese im gesamten Text konsequent anwenden. Gern prüfe ich die einheitliche Zitierweise im Rahmen eines Korrekturlesens oder Wissenschaftslektorats Ihrer Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation.

Zum Weiterlesen: Kornmeier, Martin (2016): Wissenschaftlich schreiben leicht gemacht für Bachelor, Master und Dissertation. 7. Auflage. Bern: Haupt (UTB Band 3154).

© Dr. Anette Nagel. Artikel erschienen im April 2019.

Richtiges Zitieren (5): Was muss ich bei einem Kurzbeleg beachten?