Zitate aus Büchern und Aufsätzen

Richtiges Zitieren (2): Welche Aussagen muss ich belegen – und welche nicht?

Dass ein wörtliches oder sinngemäßes Zitat einen Quellenbeleg erfordert, leuchtet ein. Was aber ist zu tun, wenn Sie eine Textstelle eigenständig formuliert haben und diese dann ganz ähnlich bei einem anderen Autor finden? Auf diese Fragen geht der folgende Blog-Artikel ein.

Nicht belegen brauchen Sie allgemeine Sachverhalte, die unumstößlich sind, wie Lebensdaten von Personen oder Jahresangaben bestimmter Ereignisse. Auch Allerweltsformulierungen brauchen Sie nicht zu belegen, wie zum Beispiel: Im Folgenden wird gezeigt, dass …, auch wenn dies der fiktive Autor Dennis Dreyer in seinem (ebenso fiktiven) Buch Pudel in Kitas ebenso formuliert hat.

Wichtig ist eine Quellenangabe jedoch so gut wie immer bei exakten Zahlen, zum Beispiel darüber, wie viele Pudel es in Deutschland derzeit gibt. Diese Angabe muss belegt werden, damit der Leser dies bei Interesse nachschlagen kann, um sich von der Seriosität der Quelle und damit der Angabe zu überzeugen.

Wie steht es aber mit Angaben, die weder allgemein noch exakt sind, sondern irgendwo dazwischen anzusiedeln wären? Sie haben zum Beispiel in Ihrer (fiktiven) Arbeit zum Einsatz von Pudeln in der tiergestützten Pädagogik den Satz formuliert: Hunde sind seit vielen Jahrhunderten Begleiter des Menschen. Nun finden Sie zufällig in Marlies Müllers Buch den Satz: Der Hund ist seit langer Zeit der treue Begleiter des Menschen. Dürfen Sie die Formulierung Begleiter des Menschen damit nicht mehr als eigene ausgeben, sondern müssen Sie sie Frau Müller zuschreiben, um nicht in Plagiatsverdacht zu geraten?

Sie könnten beispielsweise ein wörtliches Zitat daraus machen, und zwar so: Hunde sind seit Langem „Begleiter des Menschen“ (Müller 1950: 16). Falsch ist das nicht – aber dennoch nicht empfehlenswert. Denn für ein wörtliches Zitat sind diese drei Wörter weder inhaltlich ausreichend aussagekräftig noch von der Wortwahl her pointiert genug. Schließlich gibt es, wie Sie über eine Google-Suche feststellen können, unzählige Fundstellen mit genau diesem Wortlaut. „Begleiter des Menschen“ ist eine so gängige Formulierung, dass Sie sie mit dem gleichen Recht verwenden dürfen wie Frau Müller.

Sie könnten die Textstelle aber durchaus als sinngemäßes Zitat verwenden. Das bietet sich an, wenn Sie anschließend noch genauer auf die Rolle des Hundes eingehen und Ihre Informationen dafür aus der Studie von Müller beziehen. Dann können Sie folgenden Quellenbeleg in den Fließtext einfügen: (zum Folgenden vgl. Müller 1950: 16 f.) oder in einer Fußnote schreiben: Vgl. zur Rolle des Hundes als Begleiter des Menschen Müller 1950, S. 16 f. oder: Die folgenden Ausführungen zur Rolle des Hundes als Begleiter des Menschen beziehen sich auf Müller 1950, S. 16 f. Auf diese Weise zeigen Sie zugleich, dass Sie sehr wohl gesehen haben, dass auch Müller die Formulierung verwendet.

Sie sollten in diesem Fall darauf achten, dass für den Leser deutlich ist, bis zu welcher Stelle Sie sich auf Müller beziehen und ab wann Sie wieder eigene Gedanken formulieren oder eine andere Quelle verwenden. Dies kann ein größerer Absatz sein, ein neues Kapitel oder eine neue Quellenangabe.

Auf die Frage, wann ein wörtliches und wann ein sinngemäßes Zitat besser ist, gehe ich im nächsten Blog-Artikel zum Thema Zitierweise im Oktober 2016 genauer ein.

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© Dr. Anette Nagel. Artikel erschienen im Juli 2016.

Richtiges Zitieren (2): Welche Aussagen muss ich belegen – und welche nicht?